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Was ist das Ziel der Betreuung?

Ziel der Betreuung ist es, eine möglichst selbstständige Lebensführung der zu Betreuenden zu erreichen und zu erhalten, damit sie so weit wie möglich von äußerer Hilfe unabhängig werden. Die Dauer der Betreuung richtet sich nach den individuellen Erfordernissen. Ein weiteres Ziel ist weiterhin die Stabilisierung des ambulanten Bedarfes, zur Vermeidung einer stationären Betreuung und die allmähliche Verringerung des ambulanten Bedarfes, bis hin zu einem Wohnen ohne Unterstützung. Eine Konkretisierung der Ziele erfolgt jeweils im Rahmen der individuellen Hilfeplanung, entsprechend dem aktuellen Hilfeplanverfahren der Hansestadt Rostock.

Wie wird das Ambulant betreute Wohnen finanziert?

Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Form der Eingliederungshilfe nach SGB XII und wird durch den Träger der Sozialhilfe auf der Basis von Leistungsvereinbarungen finanziert. Für die Kostenübernahme sind eine fachärztliche Stellungnahme und ein Antrag an das Sozialamt erforderlich. Hierbei beraten und unterstützen wir Sie gerne.

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