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Was ist Ambulant Betreutes Wohnen?

Ambulant Betreutes Wohnen für behinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Einzelfallhilfe. Sie orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Die Leistung ist ein verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot.

Das Ambulant Betreutes Wohnen des IT e.V. unterstützt Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen dabei ein eigenständiges Leben zu führen. Die Betreuung der Klienten findet im eigenen Wohnraum bzw. in einer unserer  Wohngemeinschaften  auf der Grundlage des Bezugsbetreuersystems statt, d.h. jeder Klient wird von einer festen Bezugsperson betreut.

Wer kann von uns betreut werden?

In unserem Ambulant Betreuten Wohnen betreuen wir geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene, im Sinne des § 54 des SGB XII, beiderlei Geschlechts, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Menschen benötigen vorübergehend, für längere Zeit, oder lebenslang Unterstützung in der selbstständigen Lebensführung. Notwendige Voraussetzungen für eine ambulante Maßnahme ist eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit des behinderten Menschen.

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